Allgemeine Charterbedingungen
Daniela Krause Finest Yachting S.L. vermietet die im Chartervertrag genannte Yacht an den Charterer und schließt für den gleichen Zeitraum keinen weiteren Chartervertrag für diese Yacht ab. Der Charterer mietet die Yacht und zahlt die Chartergebühr, die Kaution sowie sonstige vereinbarte Gebühren in verfügbaren Mitteln vor zu dem in den Charterdetails dieses Vertrages angegebenen Datum und auf das darin angegebene Konto.
§ 1 ZAHLUNG DER CHARTERGEBÜHR
Bei einer Buchung bis vierzehn ( 14 ) Tage im Voraus werden fünfzig Prozent ( 50 % ) der Chartergebühr fällig. Sofern nicht anderweitig unter „Zahlungen“ im Mietvertrag erläutert, erfolgt die Zahlung der restlichen Summe in verfügbaren Mitteln vierzehn ( 14 ) Tage vor Beginn des Charterzeitraums auf das angegebene Konto. Bei Buchungen Innerhalb von vierzehn ( 14 ) Tagen vor Charterbeginn sind der Charterpreis sowie sonstige im Chartervertrag enthaltene Gebühren zu einhundert ( 100 ) % zu entrichten. Überweisungsgebühren werden von dem Charterer gezahlt. Wir akzeptieren VISA, MASTERCARD, AMERICAN EXPRESS und ausgewählte Geldkarten. Wir akzeptieren keine keine Checks.
§ 2 KAUTION
Die Kaution muss zu Beginn des Charterzeitraums und vor dem Betreten der Yacht bei Daniela Krause Finest Yachting S.L. eingegangen oder hinterlegt sein. Zahlungen können in bar oder per Kreditkarte ( VISA, MASTERCARD ) erfolgen.
§ 3 ERSTATTUNG DER KAUTION
Soweit nicht anderweitig vereinbart oder angegeben, verrechnet Daniela Krause Finest Yachting S.L. die Kaution ganz oder teilweise für Verbindlichkeiten des Charterers gemäß den Bedingungen des Mietvertrages. Wird die Kaution hierfür jedoch nicht verwendet, wird sie dem Charterer binnen einer Woche nach Ablauf des Charterzeitraums oder nach offizieller Klärung offener Fragen ohne Zinsen zurückerstattet und auf dessen im Mietvertrag angegebene Kreditkarte gutgeschrieben. Zu beachten sind, bei Kautionszahlungen per Kreditkarte, eventuelle Wechselkursschwankungen. Etwaige Bankgebühren oder Kartengebühren werden von Daniela Krause Finest Yachting S.L. nicht übernommen.
§ 4 TARIFE
§ 5 STORNIERUNG
Wird die Buchung aus irgendeinem Grund seitens des Charterers storniert, ist die Stornierung vom Charterer, auf den die Buchungsbestätigung ausgestellt wurde, schriftlich mitzuteilen.
Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Tag des Eingangs der schriftlichen Stornierung beim Charteranbieter.
In diesem Fall gelten folgende Stornierungsgebühren:
A) Bei einer Stornierung bis zu 30 Tage vor Charterbeginn werden 100 % der vereinbarten Chartergebühr als Stornogebühr fällig.
B) Bei einer Stornierung 30 bis 45 Tage vor Charterbeginn werden 50 % der vereinbarten Chartergebühr als Stornogebühr fällig.
C) Bei einer Stornierung mehr als 45 Tage vor Charterbeginn fällt keine Stornierungsgebühr an.
Kann die Buchung aufgrund höherer Gewalt, insbesondere infolge von Unwetter, starkem Wellengang oder Gewitter, nicht wahrgenommen werden, wird die Buchung – vorbehaltlich der Verfügbarkeit – kostenfrei auf einen anderen Termin verschoben.
Die Entscheidung darüber, ob die Buchung unter den genannten Umständen durchgeführt werden kann, obliegt ausschließlich dem Vercharterer, Daniela Krause Finest Yachting S.L., unter Berücksichtigung der Sicherheit von Gästen, Crew und Material.
Ist dem Charterer eine Terminverschiebung aus persönlichen Gründen oder aufgrund der zeitlichen Begrenzung seines Aufenthalts auf der Insel Mallorca nicht möglich, erhält der Charterer eine Gutschrift in Höhe des vollständigen Buchungspreises.
Die Gutschrift ist zeitlich unbegrenzt gültig und frei auf Dritte übertragbar.
§ 6 ERLÄUTERUNG HÖHERER GEWALT
Der in diesem Vertrag verwendete Begriff „höhere Gewalt“ bezeichnet Ereignisse oder Umstände, die außerhalb des zumutbaren Einfluss- und Kontrollbereichs von Daniela Krause Finest Yachting S.L. oder des Charterers liegen und die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise unmöglich machen oder unzumutbar erschweren.
Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend: Streiks, Arbeitsniederlegungen, Unruhen, Aufstände, Blockaden, Invasionen, kriegerische Handlungen oder kriegsähnliche Ereignisse, Feuer, Explosionen, Sabotage, Sturm, Kollisionen, Auf-Grund-Gehen, Nebel, behördliche oder gesetzliche Anordnungen sowie schwerwiegende mechanische oder elektrische Störungen, die außerhalb der Kontrolle der Besatzung liegen und nicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit von Daniela Krause Finest Yachting S.L. zurückzuführen sind.
§ 7 VERSICHERUNG
Zum Schutz vor unvorhergesehenen Ereignissen empfehlen wir dem Kunden den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die im Notfall bestimmte außergewöhnliche Ereignisse abdeckt.
§ 8 VERSICHERUNG UND HAFTUNG DES CHARTERERS
Daniela Krause Finest Yachting S.L. versichert die Yacht bei marktführenden Versicherern gegen die für eine Yacht vergleichbarer Größe und Art üblichen Risiken.
Unter normalen Umständen ist die Haftung des Charterers für Sachschäden, Reparaturkosten oder Verluste an der Yacht oder an Dritten, die durch den Charterer oder dessen Gäste verursacht werden, auf die Höhe der in der jeweiligen Versicherungspolice pro Schadensfall vereinbarten Selbstbeteiligung begrenzt.
Die Haftung des Charterers kann die jeweilige Selbstbeteiligung pro Schadensfall übersteigen, sofern der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Charterers oder seiner Gäste verursacht wurde oder dieses Verhalten dazu führt, dass der vereinbarte Versicherungsschutz ganz oder teilweise entfällt oder eingeschränkt wird.
Der Charterer ist verpflichtet, eigenständig eine Versicherung für sein privates Eigentum an Bord oder an Land sowie eine Kranken- und Unfallversicherung abzuschließen, soweit entsprechende Schäden oder Ereignisse nicht durch die Yachtversicherung abgedeckt sind.
Der Charterer bestätigt ausdrücklich, dass er spätestens beim Check-in durch den Vercharterer über die maßgeblichen Versicherungsregelungen und Haftungsklauseln informiert wurde und die Versicherungsbedingungen der gecharterten Yacht zur Kenntnis genommen hat.
§ 9 FAHRGEBIET
Der Charterer darf die Yacht nur in Fahrgebieten und innerhalb dieser nur in Regionen führen, für welche die Yacht zugelassen und versichert ist. Führt der Charterer die Yacht außerhalb des zugelassenen Fahrgebietes, wird er aufgefordert, die Yacht in den nächstgelegenen angemessenen Hafen zu führen und zu verlassen. Steht eine Vertragsbeendigung an, hat der Charterer keinen Anspruch auf Erstattung der Chartergebühr oder der hinterlegten Kaution. Aufkommende Kosten für entstandene Schäden und der Rückführung in den Heimathafen der Yacht trägt der Charterer. Das allgemeine versicherte Fahrgebiet ist der spanische Mittelmeerraum.
§ 10 MAXIMALE ANZAHL DER PERSONEN AN BORD
Der Charterer darf die maximale erlaubte Personenanzahl für die gecharterte Yacht in keiner Situation während des gesamten Charterzeitraums überschreiten. Sollte er nach begründeter Ansicht von Daniela Krause Finest Yachting S.L. gegen diese Regelung verstoßen, kann Daniela Krause Finest Yachting S.L. den Vertrag beenden. In diesem Fall hat der Charterer die Yacht im nächstgelegenen angemessenen Hafen zu verlassen und hat nach Vertragsbeendigung keinen Anspruch auf Erstattung der Chartergebühr oder der hinterlegten Kaution.
§ 11 FÜHREN DER YACHT
Mietet der Charterer eine Yacht im Rahmen dieses Mietvertrages, erklärt er sich mit folgender Regelung einverstanden:
A) Ist Daniela Krause Finest Yachting S.L. der begründeten Ansicht, dass der Charterer nicht in der Lage ist, die Yacht sicher und seemännisch zu führen, nimmt der Charterer auf eigene Kosten solange den Dienst eines von Daniela Krause Finest Yachting S.L. vorgegebenen, professionellen Kapitäns in Anspruch, bis dieser davon ausgeht, dass der Charterer in der Lage ist, die Yacht ohne seine Hilfe zu führen.
B) Der Charterer übernimmt die für die Yacht anfallenden Betriebskosten, insbesondere die Kosten für denTreibstoff und gegebenenfalls die Hafengebühr, außer für den ursprünglichen Liegeplatz im Heimathafen. Kosten für durch den Charterer (unabsichtlich oder absichtlich) verursachten Verlust, Bruch und sonstige Schäden an der Yacht oder ihrer Ausstattung über die normale Abnutzung und den normalen Verschleiß hinaus, werden von der hinterlegten Kaution einbehalten. Bei vorhergesagten Windstärken von über 6 auf der Beaufort-Skala darf der Charterer den jeweiligen Schutzhafen nicht verlassen oder muss umgehend den nächsten Hafen oder Schutzort anlaufen, um die Yacht zu sichern.
§ 12 VERSPÄTETE RÜCKGABE
Verzögert sich die Rückgabe der Yacht aufgrund höherer Gewalt, erfolgt sie schnellstmöglich danach. Bis dahin gelten die Vertragsbedingungen. Dem Charterer entstehen keine Strafgelder oder sonstige Kosten. Verzögert der Charterer die Rückgabe der Yacht an Daniela Krause Finest Yachting S.L. im Übergabehafen vorsätzlich, zahlt er unverzüglich per Direktüberweisung oder per Kreditkarte den Tagespreis der Motoryacht. Bei einer Verzögerung von mehr als vierundzwanzig ( 24 ) Stunden, entschädigt der Charterer Daniela Krause Finest Yachting S.L. für Verluste oder Schäden, die Daniela Krause Finest Yachting S.L. durch den Nutzungsentzug, die Stornierung oder die verzögerte Bereitstellung der Yacht an nachfolgende Charterer entstehen.
§ 13 BETRIEBSSTÖRUNG ODER FAHRUNTÜCHTIGKEIT
Ist die Yacht nach Bereitstellung zu irgendeinem Zeitpunkt aufgrund einer Kollision, von Auf-Grund-Setzen oder aus anderen Gründen, die eine angemessene Nutzung der Yacht unmöglich machen, fahruntüchtig, wird der Charterzeitraum beendet und sämtliche bezahlten Beträge werden einbehalten. Ist die Betriebsstörung mechanischen Ursprungs, sorgt Daniela Krause Finest Yachting S.L. binnen zwölf Stunden für einen Ersatz, eine Reparatur oder übergibt dem Charterer eine andere Yacht mit denselben Abmessungen, derselben Kabinenanzahl und Leistung oder erstattet dem Charterer die entrichteten Beträge. Der Charterer hat keinen Anspruch auf Entschädigung.
§ 14 ERSATZ
Kann die angemietete Yacht aufgrund einer Betriebsstörung während des vorhergehenden Einsatzes oder aus anderen Gründen außerhalb der Kontrolle von Daniela Krause Finest Yachting S.L. dem Charterer nicht zur Verfügung gestellt werden, kann Daniela Krause Finest Yachting S.L. dem Charterer eine andere Yacht mit den gleichen Abmessungen oder mit derselben Kabinenanzahl und Leistung anbieten oder ihm die entrichteten Beträge erstatten. Der Charterer hat keinen Anspruch auf Entschädigung.
§ 15 NUTZUNG DER YACHT
Der Charterer nutzt die Yacht ausschließlich zu seiner Unterhaltung und der seiner Gäste. Er vermietet die Yacht nicht unter und nutzt sie unter keinen Umständen für gewerbliche Zwecke. Der Charterer stellt sicher, dass keine Haustiere ohne schriftliche Genehmigung von Daniela Krause Finest Yachting S.L. an Bord der Yacht gebracht werden. Der Charterer gewährleistet, dass sein Verhalten oder das seiner Gäste keine anderen Personen stört oder die Yacht in Verruf bringt. Der Charterer nimmt keine Personen an Bord, die nicht zu seiner unmittelbaren Gruppe gehören und nicht in der Crewliste aufgeführt wurden. In sämtlichen Innenräumen der Yacht ist das Rauchen ausdrücklich untersagt. Der Charterer und seine Gäste halten die Gesetze und Bestimmungen aller Länder, in deren Hoheitsgebiet die Yacht während des Vertragszeitraumes geführt wird, ein. Der Charterer stellt sicher, dass sämtliche zollpflichtigen oder sonstige Waren, die sich bereits an Bord befinden oder während der Charterzeitraumes an Bord gebracht werden, zollamtlich abgefertigt werden, bevor sie an Land gebracht werden. Des Weiteren besteht ausdrücklich Einvernehmen darüber, dass der Besitz oder Konsum bzw. Gebrauch illegaler Drogen oder Waffen für Daniela Krause Finest Yachting S.L. einen ausreichenden Grund darstellt, den Chartervertrag fristlos zu kündigen, ohne, dass hieraus Regressansprüche gegenüber Daniela Krause Finest Yachting S.L. entstehen.
§ 16 REKLAMATIONEN
Im Rahmen des Mietvertrages sind Daniela Krause Finest Yachting S.L. sämtliche Probleme direkt bei Auftreten und nicht erst am Ende des Charterzeitraumes mitzuteilen. Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, kann Daniela Krause Finest Yachting S.L. keine Haftung übernehmen, da ihr nicht die Gelegenheit eingeräumt wurde, das Problem zu prüfen und zu beheben. Daniela Krause Finest Yachting S.L. übernimmt keine Haftung, wenn der Fehler auf den Charterer, seine Gäste oder ein Ereignis zurückzuführen ist, das Daniela Krause Finest Yachting S.L. nicht hätte vorhersehen und vermeiden können.
§ 17 GELTENDES RECHT
Die Vertragsparteien vereinbaren Palma de Mallorca als Gerichtsstand für den Mietvertrag. Nach freiem Ermessen kann Daniela Krause Finest Yachting S.L. bestimmen, ob der Mietvertrag dem Recht des Landes der Daniela Krause Finest Yachting S.L. oder dem des Charterers unterliegt.